Schufa-Informationen
Die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands.
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands. Sie versorgt ihre Partner – zum Beispiel Banken, Telekommunikations- oder Versandhandelsunternehmen – mit Informationen über die Bonität Dritter, beispielsweise vor Vertragsabschlüssen.
Nach den Voraussetzungen des § 28a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) kann die SCHUFA über offene Forderungen informiert werden, was einen entsprechenden Negativeintrag zur Folge hat.
Eine Übermittlung ist insbesondere zulässig, wenn gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 1 BDSG ein rechtskräftiges Urteil bzw. ein Vollstreckungsbescheid vorliegt oder auch sofern gemäß § 28 a Abs. 1 Nr. 4 BDSG die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich angemahnt wurde, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und die Forderung nicht bestritten wurde.
Über diese gesetzlichen Voraussetzungen für die Einmeldung bei der Schufa klären wir umfassend mit dem ersten Inkassoschreiben auf.
Ein Negativeintrag bei der Schufa kann in der Folge massive Probleme beim Abschluss von Verträgen, bei Kontoeröffnungen oder auch der Wohnungssuche verursachen.
Gehen Sie kein Risiko ein – treten Sie rechtzeitig mit uns in Kontakt! Wir setzen uns für eine schnelle und gütliche Einigung zwischen Gläubigern und Schuldnern ein.